Die Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) unterliegt einem normierten Verfahren im Rahmen des Immissionsschutz-Gesetzes (BImSchG).
Verantwortlich für die Genehmigung ist meist der verantwortliche Landkreis, im Falle des beantragten Windrades in Silixen also der Landkreis Lippe.
Der Landkreis unterhält hierzu eine Webseite, auf der die veröffentlichten Dokumente und Hinweise zu allen Verfahren aus dem Bereich Umwelt und Energie eingesehen werden können.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in der damals vorgesehenen Form nicht mehr statt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, beim Kreis Lippe einen Antrag auf Verfahrensbeteiligung und Akteneinsicht zu stellen.
Zur Zeit (Stand Mai 2022), ist das Verfahren um das Windrad in Silixen aber noch nicht in die Öffentlichkeitsbeteiligung gegangen, so dass hier bei der Suche nach dem Investor, der Firma ProWind aus Osnabrück, nur ein recht ähnliches Projekt (Prowind GmbH, Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen in Dörentrup, Gemarkung Bega (WEA DP-37, DP-38, DP-39) zu finden ist.
An diesem Beispiel ‚Dörentrup’ kann der Umfang und die zeitliche Dauer recht anschaulich verstanden werden. Es handelt sich bei diesen Verfahren, sobald es sich um größere Anlagen, oder solche mit Eingriffen in die Natur oder Errichtung in der Nähe von bewohnten Gebieten handelt, immer um recht komplexe Angelegenheiten, die erfahrungsgemäß mehrere Jahre dauern können, bis eine Entscheidung des Landkreises gefällt wird.
Eine grobe Übersicht über den Ablauf solch eines Verfahrens wird anhand des folgenden Schemas klar, welches von der Fachagentur Windenergie an Land stammt:
Recht deutlich macht dies auch die Marktanalyse zur Dauer und Kosten solcher Verfahren, welche von der gleichen Agentur 2015 durchgeführt wurde.
Juli 2022: Prowind ändert Anlagentyp
Oktober 2022: Prowind reicht neuen Antrag beim Kreis Lippe ein.
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